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Maklerprovision und Courtage – Alles was Sie wissen müssen

Immobilie verkaufen
| 28. März 2024
Maklerprovision und Courtage – Alles was Sie wissen müssen

Der Verkauf Ihrer Immobilie steht bevor? Oder möchten Sie endlich in ein Eigenheim ziehen? Es ist verständlich, dass man sich bei solchen Entscheidungen an jemanden mit dem nötigen Fachwissen wendet. Egal ob Wohnung oder Haus – für jede Wohnunterkunft empfiehlt sich das spezielle Know-how eines Maklers. Aber wofür wird dieser eigentlich benötigt und was sind seine Aufgaben? Wovon ist die Maklerprovision bzw. Courtage abhängig und welche Dinge müssen Sie beachten? In unserem Artikel werden Sie über die Grundlagen informiert und können entspannt mit den Planungen zum Ver- oder Ankauf beginnen.

Inhaltsverzeichnis

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    Was ist ein Makler?

    Bei einem Immobilienmakler handelt es sich um eine Person, die das Bindeglied zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen wollen. So bietet dieser Ihnen während des gesamten Prozesses mit seinem umfangreichen Wissen über Immobilien eine hilfreiche Unterstützung, einen reibungslosen Ablauf und die Möglichkeit, den bestmöglichen Preis zu erzielen.

    Wenn Sie auf der Suche nach einem Objekt sind, ermöglicht der Makler Ihnen auch, die für Sie perfekte Immobilie unter den besten Voraussetzungen zu finden. Haben Sie sich dafür entschieden, einen Makler zu beauftragen? Dann sollten Sie sich im Voraus klar machen, worauf Sie wirklich Wert legen und was Sie brauchen, um sich auf den Makler verlassen zu können.

    Die folgenden Fragen eignen sich, um den perfekten Makler zu finden:

    • Kann der Makler spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Referenzen aufweisen?

    • Gehört er zu einem Verband?

    • Ist er zuverlässig, nimmt sich Zeit und geht auf Ihre persönlichen Wünsche ein?

    Was sind die Aufgaben eines Maklers?

    Zu den Aufgaben des Vermittlers zählen unterschiedliche Bereiche. Das Wichtigste in Kürze:

    • Wertermittlung der Immobilie

    • Unterstützung bei der Festlegung eines Preises

    • Hilfe bei der Zusammenstellung der benötigten Dokumente

    • Vermarktung und das Anbieten (über verschiedene Kanäle)

    • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen

    • Vermittlung von Kaufverträgen zwischen Käufer und Verkäufer

    • Aufsetzung des Kaufvertrags mit einem Notar

    • Schlüsselübergabe

     

    Was steht in einem Maklervertrag?

    Bei einem Maklervertrag sollten Sie auf folgende Punkte achten, um einen rechtswirksamen Vertrag abzuschließen:

    • Ihre Daten (Name, Adresse usw.)

    • Angaben rund um die Immobilie

    • Die Daten des Maklers

    • Rechte und Pflichten des Auftraggebers sowie Auftragnehmers

    • Vertragslaufzeit

    • Kündigungsfrist

    • Höhe der Maklergebühr

    • Kosten für sonstige Aufwände

     

    Müssen Sie einen Makler beauftragen?

    Sie müssen nicht zwingend einen Makler beauftragen, allerdings ist es empfehlenswert, da bei einem Verkauf gilt, dass dieser den Preis objektiv ermittelt und ihn anschließend auch realisiert. Zudem sparen Sie deutlich mehr Zeit bei der Immobiliensuche. Der Makler zieht dabei mit den richtigen Werbestrategien möglichst viele Interessenten an und hat auch die nötige Zeit für diese erreichbar zu sein und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, um zum Beispiel Besichtigungen vorzubereiten. Außerdem werden Sie in den rechtlichen Angelegenheiten vertreten, weshalb Sie weniger juristischen Aufwand haben. Bei einem Kauf profitieren Sie so von den folgenden Vorzügen:

    • Durch die Preiseinschätzung eines Maklers, können Sie bei Preisverhandlungen sparen.

    • Dadurch, dass der Makler sich in vielen Regionen gut auskennt, kann er vor allem in der passenden Umgebung nach der richtigen Immobilie für Sie suchen.

    • Zeitersparnis, da der Makler für Sie sucht.

    • Kontaktaufnahme zwischen Maklern, um den gesamten Prozess zu beschleunigt

    • Der Makler kümmert sich bei einem Kauf um die rechtlichen Angelegenheiten.

    • Es können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

    • Eine geteilte Maklerprovision entlastet den Käufer zu 50 %.

     

    Die Maklerprovision / Courtage

    Machen Sie sich zuerst darüber Gedanken, wem Sie vertrauen möchten, denn jemanden zu beauftragen, bedeutet, dass Sie selbst als Käufer oder Verkäufer einen die Provision tragen müssen. Mit den folgenden Punkten wissen Sie, was es bei der Zahlung der Courtage zu beachten gibt:

    • Es wurde ein Maklervertrag abgeschlossen

    • Der Makler hat seine Tätigkeit erbracht und kann diese nachweisen

    • Ein beglaubigter Miet- oder Mietvertrag wurde beim Notar aufgesetzt

    • Abschluss des Vertrages wurde durch den Makler herbeigeführt

    Wenn alle diese Punkte erfüllt sind, sind Sie dazu verpflichtet, dem Makler die festgelegte Provision zwischen 2 % und 4 % vom Kaufpreis des Objekts zu zahlen. So wird im Gesetz zur Maklerprovision seit 2015 Deutschlandweit nach dem sogenannten Bestellerprinzip gehandelt, das besagt:

    • Bei Mietobjekten: Die Person, die den Makler „bestellt“ hat, muss auch komplett für seine Provision aufkommen.

    • Neuregelung durch neues Gesetz beim Immobilienkauf (seit 2020): Der Verkäufer darf maximal die Hälfte der Kosten an den Käufer übergeben.

    Meistens wird die Courtage von Käufer und Verkäufer zu 50 % in gleichen Teilen getragen. Darauf können sich beide Parteien vorab, indem sie es in den Maklervertrag niederschreiben lassen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass der Verkäufer die kompletten Kosten übernehmen kann, was in der Praxis jedoch nur selten vorkommt.

     

    Wie hoch ist die Maklerprovision?

    Die Provision wird immer anhand des Kaufpreises der Immobilie ermittelt. Dabei gibt es in Deutschland für die Höhe einer Provision bei einem Immobilienverkauf keinen vorgeschriebenen Prozentsatz. Diese wird oft für private Käufer durch eine Vereinbarung vertraglich bestimmt.

    Da die Prozentzahl von Bundesland zu Bundesland deutlich abweichen kann, liegt die Provision bei privaten Immobilien häufig zwischen 2% und 7% des Kaufpreises. Gängig für Käufer und Verkäufer sind anteilige 3,57 % des Kaufpreises zu jeweils 50 % beider Parteien.

    Beim Aufsetzen eines Mietvertrags sieht das anders aus: Hier gibt es eine gesetzliche Regelung (§ 3 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermittG)). Wenn ein Makler erfolgreich einen Mietvertrag abgeschlossen hat, wird eine Provision in Höhe von ungefähr zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer gezahlt. Dabei gilt es zu beachten, dass Sie diese Zahl bereits am Anfang schriftlich festhalten lassen sollten, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

     

    Wie handhaben wir die Maklercourtage?

    Möchten Sie sich nach dem Teilverkauf Ihrer Immobilie bei uns doch für einen Komplettverkauf entscheiden? Ihre Vorteile:

    • Sie haben keinen Stress mit der Beauftragung einer Firma.

    • Sie müssen lediglich den Verkaufszeitpunkt bestimmen, die vollumfängliche Kaufabwicklung übernehmen wir für Sie.

    • Ihr persönlicher Ansprechpartner bei uns im Haus steht während des ganzen Prozesses an Ihrer Seite.

    • Für Sie fallen neben einem Serviceentgelt von 3,25%, in dem sämtliche Verkaufsgebühren (inkl. Maklercourtage) enthalten sind, keine weiteren Kosten

     

    Fazit

    Der genaue Anteil, der an Maklergebühren für ein Haus, eine Wohnung oder das Objekt, welches Sie kaufen möchten, anfällt, beträgt nicht immer pauschal die gleiche Summe. Die genauen Kosten erfahren Sie, nachdem Sie sich mit einem Makler auseinandergesetzt haben und der Kaufpreis der Immobilie ermittelt wurde. Dabei lohnt sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers in den meisten Fällen und kann sich positiv auf einen Kauf oder Verkauf auswirken. Halten Sie Ihre getroffenen Vereinbarungen beim Kauf von Wohnungen usw. vertraglich fest. Nicht immer müssen Sie dabei die volle Provision zahlen, denn durch das sogenannte Bestellerprinzip müssen Sie nach erfolgreicher Vermittlung beim Immobilienkauf maximal nur die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision zahlen.


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