Das sollten Sie zum Thema Zweitwohnsitz wissen.
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Die Arbeit zwingt Sie, eine weit entfernte Wohnung zu mieten? Sie müssen für einen längeren Auslandsaufenthalt umziehen? Sie wollen gerne an mehreren Orten wohnen? Manchmal verteilen sich die Lebens-Schwerpunkte und soziale Kontakte auf verschiedene Städte und Sie müssen einen Zweitwohnsitz anmelden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie beachten müssen und welche Kosten entstehen können.
Inhaltsverzeichnis
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Was ist ein Zweitwohnsitz?
Als Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung gilt Ihre Wohnung, wenn Sie sich überwiegend in einer anderen Wohnung aufhalten, dem sogenannten Erstwohnsitz, und dort Ihren Lebensmittelpunkt haben. Wie der Name sagt, handelt es sich um Wohnraum, daher müssen Sie von Ihnen gemietete Objekte wie Bürogebäude oder Ladenflächen nicht als Zweitwohnsitz anmelden.
Die Wohnung oder das Haus, die / das Ihren Lebensmittelpunkt darstellt, betrachtet der Gesetzgeber als Ihren Hauptwohnsitz. Die Definition eines Zweitwohnsitzes kann sich jedoch von Stadt zu Stadt unterscheiden, eine Recherche der lokalen Regelung oder eine Kontaktaufnahme zum Einwohnermeldeamt empfiehlt sich daher.
Was Sie bei der Anmeldung beachten sollten
Der Zweitwohnsitz ist erworben, der Umzug bereit, doch wo muss man die Wohnung anmelden? Wie viel kostet so etwas eigentlich? Und was kostet die Anmeldung?
In Deutschland gilt die Meldepflicht, das heißt, dass Sie Ihren Zweitwohnsitz innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden müssen. Die Anmeldung kostet in den meisten Städten wenige Euro, als Mittelwert sollten Sie mit zehn Euro Kosten rechnen.
Zum Termin sollten Sie folgende Dokumente mitbringen:
Personalausweis
Vermieterbestätigung
Ausgefülltes Anmeldeformular
Ihren Zweitwohnsitz müssen Sie nicht anmelden, wenn Sie sich in der Wohnung für weniger als 6 Monate am Stück aufhalten. Sobald Sie diese Frist überschreiten, haben Sie für die Anmeldung 14 Tage Zeit. Diese Frist sollten Sie unbedingt wahrnehmen, da Sie sich ansonsten einer Ordnungswidrigkeit oder sogar der Steuerhinterziehung schuldig machen. Der Gesetzgeber bestraft dies mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro.
Diese laufenden Kosten entstehen
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, müssen Sie zunächst einmal für beide Mieten aufkommen. Außerdem zahlen Sie in vielen Gemeinden für einen Zweitwohnsitz Steuern. So können hohe laufende Kosten für einen Nebenwohnsitz entstehen. Die Steuer für die zusätzliche Wohnung liegt je nach Wohnort zwischen 5 und 16% der jährlichen Nettokaltmiete. Die Gemeinde der jeweiligen Stadt besteuert den Wohnsitz, um kommunale Kosten wie etwa Straßeninstandhaltung, Bezahlung von Beamten und Finanzierung von Sozialleistungen zu bezahlen. In besonderen Fällen, wie etwa bei der doppelten Haushaltsführung, kann der Zweitwohnsitz von der Steuer abgesetzt werden.
Können Sie den Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen?
Benötigen Sie oder Ihr Ehepartner einen Zweitwohnsitz von Berufs wegen, so können Sie den Zweitwohnsitz steuerlich absetzen und viel Geld sparen. Das Finanzamt muss dafür die Zweitwohnung als solche anerkennen. Die Entfernung zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsstätte darf außerdem nur die Hälfte der Entfernung zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsstätte betragen. Zudem müssen die Führungskosten des Nebenwohnsitzes mindestens 10% Ihres Hauptwohnsitzes betragen. Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie Ihre Nebenwohnung, per doppelter Haushaltsführung, steuerlich absetzen.
In Gemeinschaftsunterkünften Lebende wie etwa Soldaten, Zivildienstler oder Senioren in Altenheimen können einen Antrag auf Befreiung stellen. Auch Ehepaare, die aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung brauchen, haben die Möglichkeit der Befreiung von der Steuer.
Die Zweitwohnsitzsteuer kostet auch Studierende, allerdings haben sie die Möglichkeit, durch den sogenannten Verlustvortrag der Steuer zu entgehen. Da viele Menschen im Studium meist kein Einkommen haben, zahlen sie auch keine Einkommenssteuer. Der Verlustvortrag zieht quasi den Verlust von der zukünftigen Steuer ab, sodass Sie, sobald Sie Geld verdienen, einen gewissen Betrag nicht versteuern müssen.
Fazit: Ein Zweitwohnsitz ist eine teure, aber oft sinnvolle Investition
Nebenwohnungen können schnell ins Geld gehen, bringen Ihnen aber auch viele Vorteile ein. Viele Menschen nehmen die höheren Kosten in Kauf, um Reisezeit zu sparen und dafür ein auf mehrere Städte verteiltes Leben zu haben. Der Zweitwohnsitz kann ein besonderes Domizil in einer Urlaubsregion sein, das sie mehrmals im Jahr aufsuchen, um zu entschleunigen oder die Ruhe fürs Arbeiten zu finden. Der Kauf einer Ferienimmobilie ist zudem eine lukrative Kapitalanlage.
Falls Sie die Wohnung wegen Ihres Berufes benötigen, sollten Sie überprüfen, ob Sie den Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen können. Auch über die doppelte Haushaltsführung können Sie den Zweitwohnsitz steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Beachten Sie in jedem Fall die Anmeldefrist von zwei Wochen, da sonst Bußgelder anfallen. Sollten Sie sich entscheiden den Zweitwohnsitz aufzugeben, so geht dies unkompliziert. Die Finanzierung einer zweiten Wohnung kann auch mit einem Teilverkauf gestemmt werden. So können Sie einen Teil des Hauptwohnsitzes veräußern, bleiben weiterhin Eigentümer und können ein neues Domizil finanzieren. Durch den einen Teilverkauf genießen Sie auch für den verkauften Anteil ein Nießbrauchrecht und können die Immobilie nach wie vor uneingeschränkt nutzen.